Gleichbehandlung aller Generationen ? Laut Grundgesetz,  Artikel 3, Abs.1  sind alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das Leben aller Menschen beginnt mit der höchsten Stufe der Pflegebedürftigkeit und es endet auch so. Bayerisches Kinderbildungs- und –Betreuungs Gesetz (BayKiBiG)  Die Kommunen sind nach dem Bayerisches Kinderbildungs- und –Betreuungs Gesetz (BayKiBiG) gesetzlich verpflichtet, ausreichend Kindergartenplätze am Ort zur Verfügung zu stellen. Das BayKiBiG des Freistaats Bayern ist ein Landesgesetz, das vom Bayerischen Landtag erlassen wurde. Wesentliche Ziele sind der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung und die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bereich der Betreuung. Für die Fürsorge pflegebedürftiger Senioren bestehen diese konkreten gesetzlichen Verpflichtungen aber nicht, sondern nur vage Empfehlungen. Auszug aus dem  Seniorenpolitischen Konzept der Bayerischen Staatsregierung 3/06 (Seite 51) „Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Länder und Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen schaffen die strukturellen Rahmenbedingungen für eine lückenlose pflegerische Versorgung und unterstützen die Bereitschaft zur Pflege. Dies umfasst die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur ebenso wie die Weiterentwicklung der Pflege“.    Grundgesetz Art. 28,2 Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen  Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht zur Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle. Vorschlag der CSU Senioren-Union:  Vergleichbare  Gesetze für alle Generationen. Die bisher bestehenden und auch das neue Konzepte für pflegebedürftige Senioren sollten in konkrete Gesetze umgewandelt werden. Aktionen