Pflegenotstand im Landkreis-München1.Daten des Statistischen Landesamtes und der Münchner Pflegebörse•Die Münchner Pflegebörse bot täglich die freigewordenen Pflegeplätze aller Pflegeheime des Landkreises über das Internet an. Während der Beobachtungszeit vom 31.5. 2006 bis zum 13.9.2006 wurden dort nur 61 Pflegeplätze angeboten. Das bedeutet, dass 92% der Pflegebedürftigen bereits längere Zeit auf einen freiwerdenden Pflegeplatz gewartet haben. •Im Hachingertal VB5 wurden nur vier mal Pflegeplätze in 2-Bett Zimmern angeboten.•Die geringen Angebote über die Pflegebörse sind ein Beweis, dass der Bedarf an stationären Pflegeplätzen im Landkreis viel größer ist als das Angebot und daher eine Unterversorgung besteht. •Aufgrund der demographischen Entwicklung wird künftig der Bedarf an Pflegeplätzen noch ansteigen. •Pflegeplatzquoten des Statistischen Landesamtes2006und2007•-PQ: Oberbayern3,9% 4,2%-PQ: Landkreis München4,7% 4,1%-PQ: LH- München2,6%2,7% rot= 2006 blau= 2007•Bezogen auf den Bayerischen Landesdurchschnitt fehlen in der Landeshauptstadt München 5300 stationäre Pflegeplätze. Das sind doppelt so viele Pflegeplätze wie in unserem Landkreis vorhanden sind.•Das viel gebrauchte Argument, dass in unserem Landkreis ausreichend Pflegeplätze zur Verfügung stehen, ist rein rechnerisch richtig. Tatsächlich besteht aber für die Bewohner des Landkreises eine gewaltige Unterversorgung, da die nicht versorgten Münchner über die Hälfte der Pflegeplätze in unserem Landkreis belegen. Erschreckend aber ist der Pflegenotstand in Unterhaching mit der niedrigsten Pflegeplatzquote unseres Landkreises.•Laut Altenhilfeplan sind nur 40% Einheimische in landkreiseigenen Pflegeheimen, daher ist die tatsächlich für uns verfügbare PQ wesentlich geringer •Reelle PQ: Landkreis1,9%Reelle PQ: Unterhaching0,8%•In Unterhaching, in der am schlechtesten versorgten LK-Gemeinde, fehlen demnach 178 stationäre Pflegeplätze ! 2.Empfehlung der Senioren-Union•Der Landkreis muss darauf dringen, dass mit der LH-München eine Lösung des Münchner Pflegebedarfs vereinbart wird.•Der Landkreis muss darauf dringen, dass für die LK-Bewohner ausreichend wohnortnahe stationäre Pflegeplätze zur Verfügung stehen.Aktionen